MK-Pferdephysiotherapie
Ganzheitliche Physiotherapie für Pferde in Norddeutschland
 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für das Vertragsverhältnis zwischen MK-Pferdephysiotherapie und dem Pferdebesitzer oder dem Verfügungsberechtigten des Pferdes, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an MK-Pferdephysiotherapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen MK-Pferdephysiotherapie und dem Kunden. Unabhängig davon, ob die Zustimmung mündlich (telefonsich, persönlich) oder schriftlich (E-Mail, WhatsApp) erfolgt, gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt MK-Pferdephysiotherapie keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. MK-Pferdephysiotherapie behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Tierhalter durch mangelnde Mitarbeit oder Fehlinformationen die Therapie ver- oder behindert oder wenn es sich bei den Beschwerden des Tieres um Krankheitsbilder handelt, die MK-Pferdephysiotherapie aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch MK-Pferdephysiotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.


§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von MK-Pferdephysiotherapie richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar, per PayPal oder, wenn dies seperat vereinbart wurde, per Überweisung nach Rechnungsstellung zu entrichten. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind, sowie die Korrektur von Fehlern, bleiben vorbehalten.


§ 4 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei einer Absage des Termins in weniger als 24 Stunden vor der Behandlung, kann MK-Pferdephysiotherapie die Behandlung i.H.v. 50%, trotz nicht erbrachter Leistungen, abrechnen.

Der Tierhalter kann auch bei bereits begonnener Therapie jederzeit das Vertragsverhältnis kündigen. MK-Pferdephysiotherapie kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.


§ 5 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von MK-Pferdephysiotherapie. Der Tierhalter hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundungsergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz.


§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informations-pflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.


§ 7 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. MK-Pferdephysiotherapie haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt MK-Pferdephysiotherapie keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt MK-Pferdephysiotherapie ebenfalls keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an MK-Pferdephysiotherapie gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit MK-Pferdephysiotherapie zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet MK-Pferdephysiotherapie nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet MK-Pferdephysiotherapie hierfür nicht. MK-Pferdephysiotherapie garantiert keinen Heilungserfolg.


§ 8 Datenschutz nach DSGVO
Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann mit Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Ist der Therapeut, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht. Der Tierhalter hat jederzeit das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen.


§ 9 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial
Der Tierhalter willigt ein, dass MK-Pferdephysiotherapie Fotos und Videos von dem Patientenpferd zu Werbezwecken verwenden und veröffentlichen darf . Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke. Dem Tierhalter ist es nicht gestattet ohne Absprache mit MK-Pferdephysiotherapie Fotos oder Videos während der Behandlung aufzunehmen oder gar zu veröffentlichen.


§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.


 
 
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